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   VGH Hessen, 07.08.2008 - 8 B 522/08   

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https://dejure.org/2008,2759
VGH Hessen, 07.08.2008 - 8 B 522/08 (https://dejure.org/2008,2759)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.08.2008 - 8 B 522/08 (https://dejure.org/2008,2759)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. August 2008 - 8 B 522/08 (https://dejure.org/2008,2759)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 12 Abs 1 GG, § 4 Abs 1 GlSpielWStVtr, § 12 Abs 1 GlSpielWStVtr, § 13 GlSpielWStVtr, § 1 Nr 1 GlSpielWStVtr
    Veranstaltung von Pokerturnieren in Gaststätten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung des behördlichen Verbots der Veranstaltung von Pokerturnieren in Gaststätten und der Werbung für solche Veranstaltungen; Ausgestaltung des hessischen Verbots zur Veranstaltung von Pokerturnieren in Gaststätten

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 12; ; EG-Vertrag Art. 43; ; EG-Vertrag Art. 49; ; Glückspielstaatsvertrag § 12 Abs. 1; ; Glückspielstaatsvertrag § 13; ; Glückspielstaatsvertrag § 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lotterierecht - Verbot von Pokerturnieren in Gaststätten: Einsatz; Entgelt; Erlaubnis; Erlaubnisvorbehalt; Gemeinschaftsrecht; Glücksspiel; grenzüberschreitendes Merkmal; Poker; Spielemonopol; Suchtpotential; Verbot; Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 62
  • DÖV 2009, 40
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Frankfurt/Main, 12.02.2008 - 7 G 4212/07

    Pokerturnier als verbotenens Glücksspiel gewertet

    Auszug aus VGH Hessen, 07.08.2008 - 8 B 522/08
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 12. Februar 2007 - 7 G 4212/07 (V) - wird zurückgewiesen.

    Wegen weiterer Einzelheiten des erstinstanzlichen Vorbringens und der Anträge der Beteiligten in erster Instanz sowie wegen der Begründung der ergangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main wird auf dessen Beschluss vom 12. Februar 2008 - 7 G 4212/07 (V) - Bezug genommen, mit dem das Gericht den Antrag in vollem Umfang abgelehnt hat und der der Antragstellerin am 14. Februar 2008 zugestellt worden ist.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2009 - 1 S 203.08

    Poker als Glücksspiel

    7 Das Pokerspiel ist nach seinem Gegenstand grundsätzlich zufallsabhängig und in diesem Sinne Glücksspiel; an diesem Charakter ändert sich auch nichts dadurch, wenn es im Rahmen eines Turniers gespielt wird (vgl. bereits Reichsgericht, Urteil des I. Strafsenats vom 11. Juni 1906 - Rep. 1443/05 - JW 1906, 789; OVG NW, Beschluss vom 10. Juni 2008 - GewArch 2008, 407, juris Rn. 14; der Sache nach auch HessVGH, Beschluss vom 7. August 2008 - 8 B 552/08 - NVwZ-RR 2009, 62; Fischhaber/Manz, GewArch 2007, 405, a.A. (Geschicklichkeitsspiel) Kretschmer, ZfWG 2007, 93; für die Variante Texas Hold´em: Koenig/Ciszewski, GewArch 2007, 402).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2008 - 6 B 10778/08

    Pokerturnier als unerlaubtes Glücksspiel

    Der Antragsgegner kann sich für seine Auffassung auch nicht auf die Entscheidung des Hessischen VGH im Verfahren 8 B 522/08 (juris) stützen, dem insoweit ein anderer Sachverhalt zugrundelag, als die als "buy-in" gezahlten Geldbeträge nicht nur Voraussetzung für die Zulassung zum Spiel waren, sondern in Form von Wertgutscheinen den Turniergewinnern zugewendet wurden und somit den "Einsatz" der Spielteilnehmer darstellten.
  • VGH Hessen, 07.09.2011 - 8 B 1552/10

    Verbot des Internetvertriebs von Glücksspielen

    Mit dem Hinweis auf "insbesondere" den Internetauftritt am Schluss der Ziffer 1. des Bescheidtenors ist klargestellt, dass der Antragstellerin zunächst nur die Werbung und der Vertrieb ihrer bisherigen Angebote per Internet untersagt wird: Sportwetten, Poker und "Casinospiele", alles ohne Zweifel Glücksspiele im Sinne der eigenständigen und vom strafrechtlichen Glücksspielbegriff des § 284 StGB zu unterscheidenden Definition in § 3 Abs. 1 GlüStV (vgl. zur Rechtsnatur des Pokerspiels Hess. VGH, Beschluss vom 7. August 2008 - 8 B 522/08 -, ZfWG 2008, 269 = GewArch 2009, 369 = juris).
  • VG Wiesbaden, 12.08.2010 - 5 L 142/10

    Poker im Internet

    Poker ist nach allgemein herrschender Auffassung als ein Glücksspiel anzusehen (vgl. EuGH, Urteil vom 08.07.2010 in den verbundenen Rechtssachen C - 447/08 und C - 448/08, Rdnr. 21; Hess. VGH, Beschluss vom 24.06.2009, Az.: 8 A 985/08; Beschluss vom 07.08.2008, Az.: 8 B 522/08; OVG NRW, Beschluss vom 13.07.2010, Az.: 13 B 676/10; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10.08.2009, Az.: 11 ME 67/09; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2009, Az.: 1 F 203.08; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.10.2008, Az.: 6 B 10778/08; Bay. VGH, Beschluss vom 20.11.2008, Az.: 10 CS 08.2069).
  • VG Berlin, 22.10.2008 - 35 A 187.08

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die sofortige Vollziehbarkeit

    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass nach Zahlung des Startgeldes kein zusätzliches Entgelt für eine Teilnahme an einem bestimmten Tisch bzw. an einem einzelnen Spiel zu leisten ist ("Buy in", dazu Hess. VGH, Beschluss vom 7. August 2008 - 8 B 522/08 -, zitiert nach juris, Rn. 10 f.).
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